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Tuesday 07th of September 2010

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„Jede Spende zählt!“

Es würde uns sehr freuen, wenn auch Sie unsere gemeinnützige Arbeit unterstützen. Ob groß oder klein - Ihre Spende trägt dazu bei, dass Menschen in Katastrophen- und Kriegsgebieten eine Chance auf ein Leben in Würde bekommen.


Spendenkonto: 9 4567 00
Kontoinhaberin: Dt. Stiftung Katastrophenhilfe
Bankleitzahl: 251 205 10
Bank für Sozialwirtschaft, Hannover



Die Deutsche Stiftung Katastrophenhilfe ist als gemeinnützige Hilfsorganisation staatlich anerkannt. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§51 ff Abgabenordnung (AO). Die Stiftung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Einzelspenden bis 200 Euro werden vom Finanzamt ohne amtliche Spendenquittung anerkannt. Als Spender oder Spenderin können Sie Ihren Kontoauszug dem Finanzamt als Nachweis einreichen, um die Spende steuerlich geltend zu machen. Bei Einzelspenden von über 200 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenquittung nach amtlichem Vordruck. Diese können Sie gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug dem Finanzamt einreichen. Die maximale Abzugsfähigkeit von Spenden beträgt 20 Prozent der jährlichen Gesamteinkünfte.

Die rechtmäßige Verwendung der Finanzmittel der Stiftung wird in regelmäßigem Turnus von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

Wenn Sie Fragen rund um die Stiftung oder zu aktuellen Projekten haben, senden Sie uns eine E-Mail.

 

 

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